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Gebäudeprogramm CH: Sanierungsförderung 2026

Das nationale Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert 2026 energetische Sanierungen von Wohn- und Geschäftsgebäuden mit direkten Beiträgen. Hauseigentümer und Immobilienverwaltungen profitieren von Fördergeldern für Dämmung, Fensterersatz und Systemtrennung.

Das Gebäudeprogramm der Schweiz ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Kantonen und zählt zu den wichtigsten Fördermassnahmen für die energetische Sanierung von Gebäuden. Es wird aus dem Ertrag der CO₂-Abgabe auf Brennstoffe finanziert: Ein Drittel dieser Einnahmen fliesst zweckgebunden in die Förderung von Gebäudesanierungen. Ziel ist die deutliche Reduktion des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen im Gebäudebereich, der in der Schweiz für rund 40 % des gesamten Energieverbrauchs verantwortlich ist.

Berechtigt sind grundsätzlich alle Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgebäuden, die vor 2000 erstellt wurden, also Privatpersonen, Stockwerkeigentümerschaften (STWEG), Immobilienverwaltungen sowie Unternehmen und öffentliche Körperschaften. Die Förderbeiträge werden kantonal abgewickelt, weshalb die konkreten Bedingungen je nach Kanton variieren können. In allen Kantonen gilt: Die Massnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Gefördert werden Massnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Fassade, Boden, Kellerdecke sowie Fensterersatz), der Systemtrennung (Umstieg von fossiler auf erneuerbare Heizenergie) sowie Minergie-Gesamtsanierungen. Die Beiträge richten sich nach der gedämmten Fläche (CHF/m²) oder nach dem Heizwärmebedarf. Für besonders umfassende Sanierungen nach Minergie-Standard können kombinierte Bundes- und Kantonsbeiträge beantragt werden, die bis zu 40 % der anrechenbaren Investitionskosten erreichen können.

Der Antrag wird online über das kantonale Energieportal oder direkt bei der kantonalen Energiefachstelle eingereicht – noch vor Baubeginn. Nach Prüfung des Gesuchs erhalten Antragsteller eine Förderzusage, nach Abschluss der Arbeiten wird die Auszahlung auf Basis von Rechnungen und einem Ausführungsnachweis ausgelöst. Empfehlenswert ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem zertifizierten Energieberater (z. B. mit dem Label «GebäudeEnergieberater Kanton») für die Erstellung eines gebäudespezifischen Sanierungsfahrplans (GEAK Plus).

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Baujahr und Gebäudezustand prüfen – Förderberechtigung vorab klären (Baujahr vor 2000 bevorzugt)
  2. GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) durch zertifizierten Energieberater erstellen lassen
  3. Zuständige kantonale Energiefachstelle oder kantonales Förderportal aufrufen (www.dasgebaeudeprogramm.ch)
  4. Förderantrag VOR Baubeginn online einreichen und Förderzusage abwarten
  5. Zertifizierte Handwerksbetriebe und Produkte gemäss kantonalen Vorgaben beauftragen
  6. Nach Abschluss der Massnahme: Rechnungen und Ausführungsnachweis einreichen
  7. Steuerliche Abzugsfähigkeit energetischer Sanierungskosten beim Steuerberater prüfen
  8. Kombinierbarkeit mit kantonalen Zusatzprogrammen und Gemeindebeiträgen abklären

Zahlen & Fakten

bis zu 40% der anrechenbaren Kosten

Förderhöhe Gebäudehülle

Quelle: Gebäudeprogramm CH 2026

laufend, jährliche Budgetierung

Gültigkeit

Quelle: Gebäudeprogramm CH

Kantonale Energiefachstellen / EnergieSchweiz

Zuständige Behörde

Quelle: Gebäudeprogramm CH

Hauseigentümer, WEG, Immobilienverwaltungen

Berechtigte Empfänger

Quelle: Gebäudeprogramm CH

ca. CHF 450 Mio. p.a.

Programmbudget Bund (2024)

Quelle: EnergieSchweiz / BAFU

ein Drittel der CO₂-Abgabe zweckgebunden

CO₂-Abgabe als Finanzierungsquelle

Quelle: CO2-Gesetz CH

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